Anordnung – Einschränkung bei der Nutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung
Aufgrund der niedrigen Grundwasserpegelstände mangels ausreichender Niederschläge
und der daraus resultierenden nicht unbegrenzten Möglichkeit zur Wasserförderung aus
den Brunnen wird es zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet
erforderlich, die Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung einzuschränken.
Näheres siehe beigefügter Anordnung.
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